Rechtliches
Wer haftet im Onlinehandel, wenn das Paket nicht ankommt oder die Ware beschädigt ist?
Hat man online bei einem gewerblich tätigen Händler bestellt - von Amazon bis hin zu kleinen Online-Shops - haftet der Händler dafür, dass die Bestellung in einwandfreiem Zustand ankommt. Kommt die Lieferung nicht an oder ist die Ware beschädigt, kann man sich als Käufer direkt an den Händler wenden und - gegebenenfalls nach Rücksendung der beschädigten Ware - verlangen, dass er die Sache in Ordnung bringt oder die Bestellung nochmal losschickt.
Wer haftet bei Privatkäufen im Internet?
Bei Privatkäufen im Internet, also zum Beispiel auf eBay-Kleinanzeigen, erfolgt der Versand auf Risiko des Käufers. Der Verkäufer muss nur nachweisen, dass er das Paket ordnungsgemäß aufgegeben hat. Das geht zum Beispiel mit dem Versandbeleg. Um sein Risiko zu minimieren, kann der Käufer mit dem Verkäufer vereinbaren, dass der einen Versand mit Sendungsverfolgung und Paketversicherung wählt. Oft ist es nicht erforderlich, extra eine Paketversicherung dazuzukaufen, weil die bei vielen Versandarten schon mit inbegriffen ist.
Darf man Online-Käufe einfach zurückgeben?
Beim Einkaufen im Online-Handel hat man als Kunde in den meisten Fällen ein Widerrufsrecht. Das bedeutet: Sobald das Paket da ist, hat man nach dem Gesetz 14 Tage Zeit, um dem Händler mitzuteilen, dass die Lieferung zurückgehen soll. Diese Frist haben manche Online-Händler jetzt an Weihnachten sogar verlängert. Was unterm Weihnachtsbaum nicht für leuchtende Augen gesorgt hat, was nicht passt oder nicht gefällt, darf man also einfach zurückschicken. Einen besonderen Grund, etwa einen Defekt, muss es nicht geben.
Wenn die Bestellung dann zurück beim Händler ist, bekommt man auch das Geld wieder. Mit dem Widerrufsrecht will der Gesetzgeber größtmöglichen Verbraucherschutz gewährleisten: Beim Einkaufen im Geschäft haben Kunden die Möglichkeit, sich die Sachen genau anzusehen. Und so soll das auch sein, wenn man online einkauft.
Für Privatkäufe im Internet, zum Beispiel auf eBay-Kleinanzeigen oder Kleiderkreisel, gilt das Widerrufsrecht nicht - und auch bestimmte Produkt-Kategorien sind davon ausgenommen: etwa frische Lebensmittel, die schnell verderben können; Hygieneprodukte, wenn man die Versiegelung entfernt hat, oder Sonderanfertigungen, die die Kundin nach ihren Wünschen konfektioniert hat - wie zum Beispiel Möbel.
Wer zahlt die Kosten für die Rücksendung?
Nach dem Gesetz muss der Kunde in den meisten Fällen die Kosten für die Rücksendung tragen. Zum Teil übernehmen die Händler das aber freiwillig und man bekommt auf der Homepage oder per E-Mail kostenlos ein Rücksendeetikett. Manchmal liegt so ein Etikett auch schon mit im Paket.